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Staatsanwaltschaft Stuttgart

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Stuttgart

Az. der StA Stuttgart: 6262 AR RVA 281/​23

Durch Urteil des Amtsgerichts Böblingen vom 06.02.2023, rechtskräftig seit 06.02.2023, Az: 8 Ds 102 Js 87489/​22, wurde die erweiterte Einziehung folgender Gegenstände, die der/​die Verurteilte von unbekannten Verletzten erlangte, angeordnet:

1.

T-Shirt „Hugo Boss“, weiß, Gr. S, (Herren)

2.

T-Shirt „Hugo Boss“, schwarz/​weiß, Gr. S, (Herren)

3.

Kurze Hose „Hugo Boss“, hellblau, Gr. S, (Herren)

4.

T-Shirt „Calvin Klein“, weiß, Gr. S, verschmutzt, (Herren)

5.

Unterhose „Puma“, weiß, Gr. L, Herren

6.

Unterhose „Puma“, schwarz, Gr. L, Herren

7.

2 x Unterhosen „Puma“, türkisblau, Gr. XL, originalverpackt, Herren

8.

T-Shirt „Under Armour“, weiß, Gr. SM, (Herren)

9.

Steppweste „Polo Ralf Lauren“, orange, Gr. S, (Herren)

10.

Polo-Shirt „Gant“, dunkelblau, Gr. S, (Herren)

11.

T-Shirt „Hugo Boss“, schwarz, Gr. S, (Herren)

12.

Kapuzenpullover „Tommy Hilfiger“, weiß, Gr. S, (Herren)

13.

Unterhose „Calvin Klein“, gelb, Gr. M, Herren

14.

Jogginghose „Polo Ralf Lauren“, weiß, Gr. S, (Herren)

15.

T-Shirt „Hugo Boss“, schwarz, Gr. S, (Herren)

16.

T-Shirt „Diesel“, weiß, Gr. S, (Herren)

17.

Hose „Under Armour“, kurz, grau, Gr. SM, (Herren)

18.

T-Shirt „Calvin Klein“, weiß, Gr. S, (Herren)

19.

T-Shirt „Polo Ralf Lauren“, dunkelblau, Gr. S, (Herren)

20.

Schildmütze „Polo Ralf Lauren“, weiß, (Herren)

21.

Schildmütze „Tommy Hilfiger“, gelb, Gr. OS, (Herren)

22.

T-Shirt „Lacoste“, gelb, Gr. S, (Unisex)

23.

T-Shirt „Tommy Hilfiger“, hellblau, Gr. S, (Herren)

24.

T-Shirt „Tommy Hilfiger“, gelb, Gr. S, (Herren)

25.

T-Shirt „Under Armour“, schwarz, Gr. SM, (Herren)

26.

T-Shirt „Calvin Klein“, orange, Gr. S, (Herren)

27.

Cropptop (Shirt) „FSBN Sister“, hellblau, Gr. S, (Damen)

28.

Polo-Shirt „Ralf Lauren“, schwarz, Gr. S, (Herren)

29.

T-Shirt „Calvin Klein“, schwarz, Gr. S, (Herren)

30.

Sport-T-Shirt „Under Armour“, schwarz, Gr. SM, (Herren)

31.

Sport-Shorts „Under Armour“, schwarz, Gr. SM, (Herren)

32.

Unterhose „Puma“, dunkelblau, Gr. M, Herren

33.

Unterhose „Puma“, dunkelblau, Gr. M, (Herren)

34.

Unterhose „Calvin Klein“, schwarz, Gr. M, Herren

35.

Unterhose „Calvin Klein“, weiß, Gr. M, Herren

36.

Unterhose „Calvin Klein“, hellgrün“, Gr. M, Herren

37.

Unterhose „Calvin Klein“, rosa, Gr. M, Herren

38.

1 Paar Kinderschuhe „Nike“, mit blauem u. rotem Nike-Aufdruck, Gr. 31.5, (Herren)

39.

1 Paar Kinderschuhe „Nike Air“, weiß, Gr. 32, (Herren)

40.

4 x Paar Socken „Nur Die“, weiß/​grau/​schwarz, Gr. 39-42, originalverpackt, (Herren)

41.

2 x Paar Socken „Puma“, schwarz, Gr. 39-42, originalverpackt, (Herren)

42.

Parfüm „Noir Extreme Tom Ford“, schwarz/​gold, 50 ml, (evtl. angebrochen)

43.

Parfüm „Versace Eros“, blau, 100 ml, (evtl. angebrochen), (Herren)

44.

Parfüm „Dior Sauvage“, schwarz, (evtl. angebrochen), (Herren)

45.

T-Shirt „Dolce&Gabbana“, schwarz/​weiß, Gr. 46, (Herren)

46.

Sonnenbrille „Versace“, rot, (Damen) + Täschchen „Louis Vuitton“

47.

Sonnenbrille „Versace“, grau, (Herren) + Case

48.

Sonnenbrille „Dolce&Gabbana“ + Case, ( Nr. 48 ) ASK

49.

Sonnenbrille „Dolce&Gabbana“, mit Gebrauchsspuren + Case, grün,

50.

Sonnenbrille „Louis Vuitton“ + Case + Putztuch

51.

Kopfhörer-Verpackung „dm Paradis“ (ohne Kopfhörer) + Zubehör

52.

LEGO-Bausteine „Minecraft“, originalverpackt

53.

Kinder T-Shirt „Tommy Hilfiger“, weiß mit Aufdruck, Gr. 128

54.

Daunenwinterjacke „Tommy Hilfiger“, schwarz, Gr. 128

55.

Wollmütze „Tommy Hilfiger“, rot

Sachverhalt:
Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 08.08.2022 begaben sich die Verurteilten C-G. Sitaru und M-A. Sitaru in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter anderen in der vorgefassten Absicht sich durch die wiederholte Begehung von Diebstählen eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und gewissem Umfang zu erschaffen. In diesem Rahmen kam es zu verschiedenen zum Teil nicht mehr aufklärbaren Diebstahltaten, wobei bei der Durchsuchung des von den Verurteilten geführten Fahrzeugs die oben genannten Markenartikel aufgefunden wurden.

Der/​Die bislang unbekannte Verletzte hat einen Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe des eingezogenen Gegenstandes, § 459h Abs. 1 StPO. Dieser Anspruch ist innerhalb von sieben Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anzumelden, § 459j Abs. 1 StPO. Zudem bedarf es der Zulassung durch das Gericht, da sich die Anspruchsberechtigung des unbekannten Verletzten nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, § 459j Abs. 2 StPO.

Daneben kann der Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe auch unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines anderen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, ohne Wahrung einer Frist bei der Staatsanwaltschaft angemeldet werden, § 111j Abs. 5 StPO.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Rechtnachfolger des Verletzten (z. B. bei Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an dessen Stelle tritt und berechtigt ist, den o. g. Antrag zu stellen und die Rückübertragung oder Herausgabe des Gegenstandes an sich zu verlangen.

Der/​Die Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, unter Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich in Verbindung setzen.

 

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