Gerne möchte man unseren Artikel gelöscht haben, aber mal ehrlich meine Herren vom Unternehmen Römer Immobilien in der Schweiz, warum sollten wir einen wahren Tatsachenbericht dann bitte löschen?
Dafür gibt es keinen Grund. Natürlich ergänzen wir den Bericht dann gerne, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde, und löschen den Artikel nach Ablauf von 5 Jahren, wenn sie einen Antrag dazu bei uns stellen, und der uns beratende Rechtsanwalt das dann frei gibt.
Seit Jahren sind wir wohl die eifrigsten Berichterstatter zum Thema „Crowdinvestingprojekte“ und nahezu jeden Artikel überschreiben wir dann mit dem Wort Totalverlustrisiko. Nicht weil wir den Initiator ver-ärgern wollen, sondern weil es eine wahre Tatsache ist. Zu jedem Crowdinvestingprojekt gibt es immer ein von den Finanzaufsichtsbehörden vorgeschriebenes Dokument, das sogenannte VIB Vermögensanlagen Informations Blatt.
Genau in diesem ist dann auf die Risiken eines solchen Investments noch einmal konkret hingewiesen, eben auch das vorhandene Totalverlustrisiko.
Jedes Crowdinvesting wird über das Finanzinstrument des Nachrangdarlehens abgewickelt. Nachrangdarlehen sind für jeden Anleger, unserer Meinung nach, das risikoreichste Finanzinstrument für ein Investment.
Wir sagen damit natürlich nicht, dass es sich um ein „unseriöses oder schlechtes“ Unternehmen handelt. Wir sagen auch nicht, „dass man in solche ein Projekt nicht investieren kann oder soll“. Wir wollen nur auf die Gefahren hinweisen.
Das Unternehmen betonte in einem Gespräch mit unserer Redaktion, dass es ein „wirtschaftlich gesundes und kapitalkräftiges Unternehmen sei“. Mit Verlaub, dies haben wir auch nicht in Abrede gestellt.
Wir werden den Artikel natürlich nicht löschen.