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A bis Z Unternehmensberatungsgesellschaft mbH: BaFin warnt vor angeblichen Jobangeboten

qimono / Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, Jobangebote als „Mitarbeiter für die Kundenbetreuung via Home Office“ anzunehmen. Diese Angebote wurden auf der Website az-digitalconsult.de sowie diversen Jobbörsen veröffentlicht. Dort wird behauptet, dass sie von der A bis Z Unternehmensberatungsgesellschaft mbH stammen. Tatsächlich hat das Unternehmen diese Stellenanzeigen nicht verfasst. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Die angebotene Tätigkeit besteht darin, Überweisungen auf das eigene Bankkonto entgegenzunehmen und diese an Dritte weiterzuleiten. Die überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Der Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder transferiert, macht sich möglicherweise strafbar.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen. Die häufig in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ soll vortäuschen, das Geschäftsmodell sei legal. Die BaFin meldet keine privaten Konten an – weder bei sich noch beim Finanzamt.

Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 ZAG.

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