Staatsanwaltschaft Bochum
222 Js 287/21 V – 07.02.2023
Herrn
Istvan Repecki
Siebenbrunnenfeldgasse 26
1050 Wien
ÖSTERREICH
Vollstreckungsverfahren gegen Svenja Druzela
Tatvorwurf: Betrug
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben
Sehr geehrter Herr Repecki,
mit Strafbefehl vom 25.08.2021 hat das Amtsgericht Recklinghausen – 32 Cs 286/21 – hinsichtlich Svenja Druzela die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 150,00 Euro angeordnet worden.
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Der Betrag ist bereits beglichen worden.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.
Hochachtungsvoll
Rechtspfleger