Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Bochum

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Bochum

222 Js 287/​21 V – 07.02.2023

Herrn
Istvan Repecki
Siebenbrunnenfeldgasse 26
1050 Wien
ÖSTERREICH

Vollstreckungsverfahren gegen Svenja Druzela
Tatvorwurf: Betrug
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben

Sehr geehrter Herr Repecki,

mit Strafbefehl vom 25.08.2021 hat das Amtsgericht Recklinghausen – 32 Cs 286/​21 – hinsichtlich Svenja Druzela die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 150,00 Euro angeordnet worden.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Der Betrag ist bereits beglichen worden.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.

Hochachtungsvoll

 

Rechtspfleger

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Warnung der FINMA - Swiss International Asset Management AG

Next Post

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel