Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Zweibrücken

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Zweibrücken

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes der Taterträge
und die Möglichkeit der Auskehr des Verwertungserlöses (§ 459k StPO)

4109 Js 14506/​18

Im Strafverfahren gegen Heiko Lelle, geb. am 05.03.1971, wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts Zweibrücken vom 07.03.2019, Az: 4109 Js 14506/​18, die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 2.521,15 € rechtskräftig angeordnet.

Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsergebnis hat der Verurteilte als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung vorenthalten.
Wenn Sie den Wert der Taterträge ausbezahlt haben möchten, melden Sie sich bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken zu dem o. g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstands (§ 75 Abs. 1 S. 2 StGB).
Soweit sich die Anspruchsberechtigung aus der Einziehungsanordnung und den zugrundeliegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall ist es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass an Sie oder einen Rechtsnachfolger die Auskehr des Verwertungserlöses erfolgt. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) der Eigentümer der Sache sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

Next Post

Staatsanwaltschaft München II