Start Allgemein BaFin ermittelt gegen die Welzone

BaFin ermittelt gegen die Welzone

143
GraphicMama-team (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Welzone. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen Finanz- und Wertpapierleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website welzone.co. an.

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein