Staatsanwaltschaft Verden701 AR 10869/23 – 21.03.2023 In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 28.02.2023, Az. 9a Gs 800/23, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB der Vermögensarrest in Höhe von 6.000 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Dennis Immoor angeordnet. In Vollziehung des Vermögensarrests konnten seitdem Vermögenswerte in Höhe von derzeit 6.000 € gesichert werden. Die Geschädigten werden aufgefordert, binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihnen aus den der Beschuldigten vorgeworfenen Taten erwachsen ist, geltend machen wollen. Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufs werden die Geschädigten auf Folgendes hingewiesen:
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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Staatsanwaltschaft Verden


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