Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

715 VA 410 Js 37054/​18 – 13.03.2023

Einziehungsverfahren gegen Jonas Daniel Ramp, geb. 26.03.1996 wegen Betrug

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes
des Taterlangten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)

Mit Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 16.12.2019 – 7 Ds 410 Js 37054/​18 – wurde gegen den Einziehungsbetroffenen Jonas Daniel Ramp, geb. 26.03.1996 die Einziehung des Wertes des Taterlangten iHv. insgesamt 5.812,72 EUR rechtskräftig angeordnet. Hierfür wurden bisher 490,00 EUR sichergestellt.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen können insgesamt 28 Verletzte gegen den Einziehungsbetroffenen einen Entschädigungsanspruch haben. Der Verurteilung liegen Computerbetrüge aufgrund Internet-Verkäufen zugrunde, bei denen die Ware nicht geliefert wurde. Beim Verkaufsangebot handelte sich um Produkte von Apple und um verschiedene Eintrittskarten für Fußballspiele VfB Stuttgart gegen Bayern München, das Musikfestival „Nature One“, Karten für Andreas Gabalier, für die Toten Hosen und die Fantastischen Vier. Der Tatzeitraum liegt zwischen 27. April bis 15. November 2018.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 715 VA 410 Js 37054/​18 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche wie Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer – des Verwertungserlöses und – des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs.5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Anderenfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

gez. Schanzenbach
Rechtspflegerin

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Aachen

Next Post

Staatsanwaltschaft Hannover