Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Entwürfe von überarbeiteten Musterbausteinen für Kostenklauseln offener Fonds zur öffentlichen Konsultation gestellt. Ein Entwurf gilt für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen), der andere für Kostenklauseln von Immobilien-Sondervermögen.
Stellungnahmen nimmt sie per Email an Konsultation-06-23@bafin.de bis zum 19. Mai 2023 entgegen.