Die haben wir am heutigen Tag über unseren Rechtsanwalt erstatten lassen, denn wir lesen uns viele Dinge durch, auch gerne wenn wir auf der Gegenseite seriöse und kompetente Rechtsanwälte haben.
Das hatten wir in diesem Fall nun gar nicht. Wir fragen uns, alleine von der juristischen Qualität her, wo dieser Rechtsanwalt sein Studium gemacht hat und ob er für die Examensarbeit möglicherweise einen Ghostwriter hatte.
Im Gegenteil mit diesem Schriftwechsel werden sich nun Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwaltskammer in Hamburg befassen müssen. Irgendwann ist dann auch einmal die Grenze des Ertragbaren erreicht.
Hier war man weit darüberhinaus. Natürlich fordern solche Schriftwechsel dann auch unsere Redaktion heraus und natürlich wird man dann zum Wadenbeisser. Ich bin überzeugt davon, dass man so manches Schreiben noch bereuen wird, wenn dann Kammer und Staatsanwaltschaft vor der Tür stehen. Nun gut, die Strafanzeige und die Kammerbeschwerde ist draussen, schauen wir mal weiter. Es bleibt spannend.