Der Diversitätsreport der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) weist für die 127 von der Deutschen Bundesbank befragten Kreditinstitute aus Deutschland einen im europäischen Vergleich unterdurchschnittlichen Frauenanteil in Aufsichts- und Verwaltungsräten aus. Gleiches gilt für Positionen auf Geschäftsleitungsebene.
Im Durchschnitt sind bei den deutschen Instituten neun Prozent der Vorstandsposten und 21 Prozent der Sitze im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan mit Frauen besetzt. Der europäische Durchschnitt liegt dagegen bei 18 Prozent bzw. 26 Prozent.
Während unter allen 662 befragten europäischen Kreditinstituten 78 Prozent über eine Diversitätsrichtlinie verfügen und 62 Prozent über eine Zielvorgabe für das unterrepräsentierte Geschlecht (Gender Target), sind es bei den deutschen Banken nur 65 Prozent bzw. 45 Prozent. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle weist der Report nicht auf Länderebene aus. Er beziffert die Gender Pay Gap allgemein auf 16 Prozent in der Geschäftsleitung und 23 Prozent im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan.
BaFin erwartet Diversitätsrichtlinien
Die BaFin erwartet von den Kreditinstituten unter ihrer Aufsicht, dass sie eine Diversitätsrichtlinie aufstellen. Im Kreditwesengesetz (KWG) finden sich zudem gesetzliche Vorschriften für Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane, deren Einhaltung durch die beaufsichtigten Unternehmen sie überwacht. Dazu gehören das Gebot der geschlechtsneutralen Vergütung sowie das Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts gemäß § 25d Absatz 5 Satz 2 und 3 KWG oder die Pflicht, eine Zielsetzung zur Förderung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts sowie eine entsprechende Strategie zu erarbeiten (§ 25d Absatz 11 Nr. 2 KWG ).
Auch der EBA-Diversitätsreport fordert die nationalen Aufsichtsbehörden auf sicherzustellen, dass alle Institute eine Diversitätsrichtlinie haben und dass die Vergütung geschlechtsneutral erfolgt.