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​Bekanntmachung: Sora Bank AG verzichtet auf Bewilligung und beschliesst freiwillige Liquidation
Staatsanwaltschaft Osnabrück

​Bekanntmachung: Sora Bank AG verzichtet auf Bewilligung und beschliesst freiwillige Liquidation

Schamwandbohrlochsanierer / Pixabay
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein wurde von der Sora Bank AG informiert, dass an der ausserordentlichen Generalversammlung der Sora Bank AG am 7. März 2023 die freiwillige Liquidation der Bank beschlossen wurde.

Die Bewilligung der Sora Bank AG, Landstrasse 11, 9495 Triesen zum Betrieb einer Bank ist nach Art. 27 Abs. 1 Bst. c BankG aufgrund schriftlichen Verzichts per 7. März 2023 erloschen.

Damit ist die Sora Bank AG nicht mehr berechtigt, Bankgeschäfte nach Art. 3 BankG zu erbringen oder anzubieten.

Zur Gewährleistung des Kundenschutzes trifft die FMA die für die Durchführung der Liquidation und die Abwicklung der laufenden Geschäfte erforderlichen Massnahmen und erteilt den Liquidatoren die notwendigen Weisungen. Die FMA überwacht zudem die Liquidatoren und die Liquidation.

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