Start Verbraucherschutz Wie ermittle ich den aktuellen Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme?

Wie ermittle ich den aktuellen Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme?

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geralt (CC0), Pixabay

Bei vielen Verbraucher sind die Energiepreise gestiegen. Gleichzeitig dämmt die Regierung rückwirkend die Preise. Die Verbraucherzentrale hat einen Energiepreisrechner online gestellt, mit dem Sie Ihren neuen Abschlag berechnen können. So lässt sich auch überprüfen, ob Ihre neue Rate korrekt ist.

Schritt 1: Finden Sie den neuen Preis heraus

Haben Ihnen Ihr Versorger oder Ihr Vermieter bereits geschrieben, sollten Sie in der Mitteilung einen so genannten Brutto-Preis je Kilowattstunde bzw. kWh finden. In diesen Brutto-Preis sind alle weiteren Kosten schon eingeschlossen – also zum Beispiel Steuern. Pro verbrauchter Kilowattstunde müssen Sie den Brutto-Preis bezahlen, deshalb ist diese Angabe so wichtig.

Falls Sie noch keine Information erhalten haben, welcher neue Brutto-Preis nun für Ihren Strom- und/oder Gasanschluss je Kilowattstunde gilt, sollten Sie sich dringend erkundigen:

  • Stromverträge haben die meisten direkt mit einem Versorger abgeschlossen. Dieser ist Ihr Ansprechpartner.
  • Werden bei Ihnen Gas oder Fernwärme für die Heizung und/oder die Warmwasserversorgung genutzt, kommt es darauf an: Als Eigentümer haben Sie vermutlich selbst einen Vertrag mit einem Versorger und können diesen ansprechen. Auch einige Mieter haben z.B. mit einer Gasetagenheizung einen eigenen Vertrag und können sich an ihren Versorger wenden.
  • Die meisten Mieter dagegen haben keinen eigenen Vertrag und bekommen vom Vermieter eine jährliche Heizkostenabrechnung, in der sich oft nur der Verbrauch des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden findet. Außerdem werden etliche Nebenkosten zum Beispiel zur Wartung mit aufgestellt, was es zusätzlich schwierig macht, die Konsequenzen gestiegener Gaspreise nachzuvollziehen. Wenden Sie sich mit einer Heizkostenabrechnung vom Vermieter im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale und fragen Sie, wie sich der gestiegene Gaspreis darin auswirkt und welche Abschläge demnach angemessen sind. Eine grobe Orientierung kann auch unser anderer Rechner bieten, mit dem Sie die Auswirkungen vermuteter Kostensteigerungen berechnen können.

Schritt 2: Berechnen Sie Ihre neuen Kosten

Nun brauchen Sie noch Ihren Jahresverbrauch. Den finden Sie z.B. in der letzten, normalen Jahresabrechnung Ihres Versorgers. Die Angabe erfolgt in der Regel in Kilowattstunden bzw. abgekürzt: kWh.

Hinzu kommt in vielen Tarifen noch ein Grundpreis und bei einigen wenigen Verbraucher:innen ein Messentgelt. Auch diese Angaben finden Sie z.B. in der letzten Jahresabrechnung.

Mit diesen Angaben können Sie nun Ihre jährlichen Kosten und eine passende Abschlagszahlung auf der Seite https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-das-ist-ihr-passender-abschlag-fuer-strom-gas-oder-fernwaerme-75669 berechnen.

Schritt 3: Prüfen Sie Ihre Abschlagszahlungen

Wir machen die Erfahrung, dass einige Anbieter mit den Abschlägen nicht vernünftig umgehen.

  • Manche Anbieter erhöhen zwar den Preis, passen aber gleichzeitig nicht die Abschläge an. Damit droht Ihnen eine böse Überraschung, wenn die nächste Jahresabrechnung kommt. Dann drohen sehr hohe Nachzahlungen.
  • Einige Anbieter fordern überhöhte Abschläge, die durch die neuen Preise nicht gerechtfertigt sind. Dann zahlen Sie monatlich viel zu viel.

Im Rechner oben sehen Sie für Ihre Daten auch den passenden monatlichen Abschlag. Sollte Ihr aktueller Abschlag nicht dazu passen, wenden Sie sich an Ihren Versorger und bitten um eine Anpassung. Auch dabei helfen die Verbraucherzentralen.

Schritt 4: Den Dezember 2022 beim Gas berücksichtigen

Im Dezember 2022 übernimmt der Staat Ihren Abschlag für die Gas-Versorgung. Soweit, so einfach. Doch mit der nächsten Jahresabrechnung wird Ihr Versorger genauer nachrechnen. Mit unserem Rechner sehen Sie schon jetzt, wie hoch die Dezember-Entlastung für Sie wirklich ausfällt.

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