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Wann können Sie die Schlichtungsstelle Luftverkehr kontaktieren?

Skitterphoto (CC0), Pixabay

Aktuell ist das Thema Streiks im Bereich Luftfahrt wieder sehr präsent. Auf der Seite des Bundesamtes für Justiz finden Sie einen Link, der Sie zu einem Online-Antrag bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr führt.

Hintergrund ist, dass Verbraucher für Zahlungsansprüche wegen Überbuchung, Flugausfalls, Verspätung, Herabstufung von Fluggästen in eine niedrigere Klasse, Gepäckschäden sowie wegen Pflichtverletzungen bei der Beförderung von behinderten Fluggästen oder Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität prinzipiell eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen können.

Grundsätzlich wird die Schlichtung durch anerkannte privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen durchgeführt. Viele Fluggesellschaften haben sich der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) angeschlossen. Welche Fluggesellschaften sich der anerkannten privatrechtlichen Schlichtungsstelle söp angeschlossen haben, können Fluggäste hier ermitteln: www.soep-online.de. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur söp und zum Schlichtungsverfahren vor der anerkannten privatrechtlichen Schlichtungsstelle.

Für die Schlichtung mit Fluggesellschaften, die keiner anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle angeschlossen sind, ist die behördliche „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig. Sie ist Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und wird daher auf der Liste der europaweit anerkannten Schlichtungsstellen der EU-Kommission geführt.

Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim BfJ ist eine unabhängige, unparteiische Schlichtungseinrichtung, die der sachlichen, interessengerechten und an Gesetz und Recht orientierten Suche nach optimalen Lösungen für Konflikte zwischen Flugreisenden und Fluggesellschaften verpflichtet ist. Unsere Schlichterinnen und Schlichter sind Volljuristen, zum Teil mit jahrelanger Erfahrung in der professionellen Streitschlichtung durch ihre Tätigkeit als Richterin oder Richter.

Bitte beachten Sie, dass ein Schlichtungsverfahren grundsätzlich erst durchgeführt werden kann, wenn Fluggäste ihre Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend gemacht und eine zweimonatige Wartefrist eingehalten haben.

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