Dark Mode Light Mode

Insolvenzeröffnungsverfahren: AMZ Invest GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 27/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84169 eingetragenen AMZ Invest GmbH, Werftstraße 16, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lorenzo Pino Kotalla,

ist am 22.02.2023, um 14:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

504 IN 27/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.02.202

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht

Next Post

Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln sowie andere Amtshandlungen