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Erneute Verlegung des Verhandlungstermins vom 27. Februar 2023, 12:00 Uhr, auf den 8. Mai 2023,
Weinmanufaktur Stevenson GmbH eine bilanziell überschuldete Gesellschaft

Erneute Verlegung des Verhandlungstermins vom 27. Februar 2023, 12:00 Uhr, auf den 8. Mai 2023,

IO-Images (CC0), Pixabay

12:00 Uhr, in Sachen VIa ZR 335/21 („Dieselverfahren“; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung

In der Sache VIa ZR 335/21 ist der auf den 21. November 2022 bestimmte Verhandlungstermin (vgl. Pressemitteilung Nr. 104/2022) zunächst auf den 27. Februar 2023 in der Erwartung verlegt worden, dass bis dahin eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren C-100/21 vorliege (vgl. Pressemitteilung Nr. 160/2022). Eine solche Entscheidung, die Gegenstand der Erörterung mit den Parteien sein soll, soll nun laut Auskunft der Pressestelle des Gerichtshofs am 21. März 2023 verkündet werden. Der Verhandlungstermin ist daher auf den 8. Mai 2023 verlegt worden.

Vorinstanzen:

 

Landgericht Osnabrück – Urteil vom 30. Juni 2021 – 5 O 203/21

 

Oberlandesgericht Oldenburg – Urteil vom 29. September 2021 – 6 U 217/21

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