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Google verändert seine Werberichtlinien, aber wie ist das mit den Advertorilas?

Werbung oder Rat? | © DaniloFernando (CC0), Pixabay

bei

Handelsblatt

stern

nt-v

frankfurter Rundschau

focus.online

tagessspiegel

Es sind große bekannte Medien, die wir da aufgezählt haben, aber sie sind auch dafür bekannt, dass man bei ihnen Advertorials in Auftrag geben kann. Advertorilas, die zwar geschaltete Anzeigen darstellen, aber nach Außen oft den Eindruck beim Leser erwecken, ein redaktioneller Bericht zu sein.

Das machen sich seit Jahren viele Betrüger und Abzocker in der Finanzbranche zu nutzen. Gleichzeitig will man sich damit ein freundliches Internet schaffen, denn auf Grund der bekannten Namen, landen die Advertorials dann oft auf Seite 1 beim Suchergebnis bei Google, wie natürlich gewünscht. Indirekt unterstützen genannte Medien damit natürlich den Betrug an Anlegern und ich gehe sogar soweit, dass die Unternehmen das wissen, aber bewusst das Thema „totschweigen“, weil man damit sehr gutes Geld verdienen kann.

Da muss die BaFin auch herangehen, denn der beste Verbraucherschutz nutzt dann niemanden etwas, wenn man Betrüger und Abzocker auf diese Art gewähren lässt. Analog den nun ab dem 24. Januar 2023 geltenden Werberichtlinien muss man nun auch genannte Unternehmen an die „Kandarre“ nehmen. Nochmals ganz klar, jedes seriöse Unternehmen darf natürlich diesen Werbeweg für sich nutzen, aber die genannten Unternehmen müssen hier endlich Verantwortung im Sinne des Verbraucherschutzes übernehmen.

Wir haben alle Unternehmen in dieser Woche um eine Stellungnahme gebeten, bekommen haben wir eine klare Antwort vom Stern, „das machen wir seit über einem Jahr nicht mehr“. Bei den anderen Redaktionen fühlte sich dann keiner für die Beantwortung der Frage zuständig, wobei man uns vertraulich von 2 Redaktionen erzählte, denen das Problem bekannt ist, aber die Einnahmen aus diesem Bereich wohl zu gut seinen, um darauf zu verzichten.

Besonders schämen sollte sich hier das Handelsblatt, das gerne Storys über unseriöse Unternehmen veröffentlicht, aber mal ehrlich meine Damen und Herren vom Handelsblatt, sitzt man da nicht möglicherweise im Glashaus und wirft mit Steinen?

Im Sinne des Verbraucherschutzes muss hier eine praktikable Lösung her, die Verbraucher eben vor unseriösen Betrügern und Abzockern schützt.

Auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden sind diese Anzeigen ein Dorn im Auge, denn es wäre doch so einfach, hier Hürden einzubauen, die man überwinden muss, um ein Advertorial zu schalten. Die neuen Google-Richtlinien geben dafür ein sehr gutes Beispiel. Nachmachen bitte, meint Kerstin Bontschev.

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