Staatsanwaltschaft Cottbus
Strafvollstreckungsverfahren gegen Daviti Inasaridze
Mitteilung an Verletzten gemäß § 459i Abs. 1 StPO
1700 Js 37191/19 V
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Strafbefehl des Amtsgerichts Cottbus vom 18.08.2021, Az.: 86 Ds 1/20, wurde angeordnet, dass folgende Gegenstände der Einziehung unterliegen 34 sichergestellte Zigarettenschachteln und 2 Päckchen Tabak im Gesamtwert von 314,60 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Bei der Tat handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Diebstahl aus Oktober 2019 in Cottbus. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat nunmehr über die Herausgabe bzw. Rückübertragung der beschlagnahmten Gegenstände an den/die Verletzten zu befinden. Über Ihre diesbezüglich bestehenden Rechte und Möglichkeiten setze ich Sie wie folgt in Kenntnis:
Der Verletzte kann gemäß § 459j Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger den Anspruch auf Rückübertragung bzw. Herausgabe der Gegenstände in einem einfachen und kostenlosen Verfahren gemäß § 459j Abs. 2 StPO geltend machen, indem er ihn bei der Staatsanwaltschaft Cottbus lediglich anmeldet. Die Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Verletzte bereits eine Mitteilung gemäß § 111l StPO erhalten und Ansprüche angemeldet haben sollte.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist die Rückübertragung oder Herausgabe des Gegenstandes allein nach Vorlage eines vollstreckbaren zivilrechtlichen Titels, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich oder wenn der Verletzte die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45 StPO i. V. m. § 459j Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigen kann.
Bitte teilen Sie alsbald mit, wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen. Sie können jedoch nur Ansprüche geltend machen, soweit diese mit einem aus der Tat erlangten Vorteil korrespondieren. Nicht hierunter fallen daher grundsätzlich bloße Beschädigungen Ihres Eigentums, Schmerzensgeld- oder Zinsansprüche bzw. Kosten der Rechtsverfolgung.
Sofern Ihr Anspruch zwischenzeitlich auf einen Rechtsnachfolger übergegangen sein sollte, gelten die vorbezeichneten Ausführungen für diesen. Der Staatsanwaltschaft Cottbus ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen.
Cottbus, 17.01.2023
Haack
Rechtspflegerin