Damit ging das Landgericht Darmstadt näher an die Forderung der Staatsanwaltschaft heran.
Denn die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte am Ende des seit zwei Jahren laufenden Verfahrens eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren für den Angeklagten gefordert.
Die Verteidigung hatte auf fünf Jahre und neun Monate plädiert und eine Aufhebung des Haftbefehls gefordert.
Das Landgericht Darmstadt hat nach zwei Jahren Verhandlung sein Urteil im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM aus Heusenstamm gesprochen. Dessen früherer Geschäftsführer muss wegen Betrugs und Geldwäsche lange ins Gefängnis.
Im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM aus Heusenstamm (Offenbach) ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Darmstadt sprach den Angeklagten am Dienstag des schweren Betrugs und der Geldwäsche für schuldig. Es verhängte eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten über den 51 Jahre alten früheren Geschäftsführer von PIM.