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Im Sinne des Verbraucherschutzes, aber

Leovinus (CC0), Pixabay

lässt sich das aus rechtlicher Sicht überhaupt durchsetzen?

Die Bundesregierung will Strom- und Gas-Versorgern einem Zeitungsbericht zufolge Preiserhöhungen für 2023 generell untersagen. Dies gehe aus dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor, berichtet die „Bild“ heute.

Hunderte bereits beschlossene Erhöhungen zum Jahreswechsel 2023 seien demnach illegal. Der Versorger müsse im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigten, berichtet das Blatt unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

So lange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten. Hintergrund sei der Erstattungsanspruch, der für Gaslieferanten aus den von der Regierung beschlossenen Energiepreisbremsen gegen den Staat erwachse, hieß es aus Kreisen der Ampelkoalition aus SPD (Sozialdemokraten), FDP (Liberale) und Grünen.

Unter Berufung auf Zahlen des Verbraucherportals Check24 berichtet „Bild“, dass es zum 1. Januar 2023 massive Preisaufschläge gebe: 457 Gas-Versorger planen demnach ein Plus um durchschnittlich 56 Prozent, davon betroffen wären 3,6 Millionen Haushalte. 636 Strom-Versorger planten Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte.

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