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Staatsanwaltschaft Freiburg – Sicherungsmaßnahmen 490 Js 24700/20 VA
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Staatsanwaltschaft Freiburg – Sicherungsmaßnahmen 490 Js 24700/20 VA

qimono / Pixabay

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490 Js 24700/​20 VA

Die Angeschuldigte entschloss sich ab einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens jedoch am 31.08.2018, zumindest in 32 Fällen verschiedene Leistungen, die durch den Caritasverband erbracht wurden, anzubieten und sich die Bezahlung auf das eigene Konto IBAN DE58 6806 3479 0021 3130 09 bei der Raiffeisenbank Kaiserstuhl überweisen oder in bar bezahlen zu lassen, um die Bezahlung in Höhe von insgesamt 116.183 € für sich zu behalten. Sie spiegelte dabei bewusst der Wahrheit zuwider entweder vor, es handele sich um das Konto des KMS oder sie leite das Geld an den Caritasverband weiter. Dabei wusste die Angeschuldigte jeweils, dass sie keinen Anspruch auf die Bezahlung hatte und erhielt einen entsprechenden Vermögensvorteil. Die Geschädigten erlitten einen entsprechenden Schaden. Geschädigte mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, Berliner Allee 1, 79114 Freiburg, zum Aktenzeichen 490 Js 24700/​20 VA schriftlich in Verbindung setzen.

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