Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
– Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen –
7830 Js 240498/19 – 29.08.2022
Ermittlungsverfahren gegen
Ayhan Erdogan, geb. 06.01.1976
Mediha Mustafa Solak, geb. 16.10.1983
Fatih Kirgöz, geb. 01.08.1979
Leyla Kirgöz, geb. 16.04.1982
Mehmet Veysi Solmaz, geb. 03.03.1964
Klaus-Peter Guckes, geb. 28.06.1957
Yurdal Coskun, geb. 10.10.1972
Serdar Coskun, geb. 25.05.1993
Fa. APEG Gebäude-Service GmbH, 65933 Frankfurt am Main
Fa. Coskun Facility Management Deutschland GmbH, 63165 Mühlheim a. M.
Fa. IG Dienstleistungen UG, 63165 Mühlheim a. M.
Fa. Ma Ta Logistik UG, 63071 Offenbach a. M.
Sicherung von Vermögenswerten zu Gunsten Verletzter
Sehr geehrte/r Damen und Herren,
die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen die oben aufgeführten natürlichen und juristischen Personen.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ist Ihnen aus der/den von d. Beschuldigten begangenen Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Beschuldigte zu Unrecht erlangt hat.
Um d. Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft Vermögensarreste beim Amtsgericht Frankfurt am Main in Höhe von rund 12,5 Mio Euro erwirkt. Es konnten Vermögenswerte gesichert werden, allerdings in wesentlich geringerer Höhe.
Die Maßnahmen gegen Leyla Kirgöz und gegen die Fa. APEG Gebäude-Servie GmbH wurden inzwischen aufgehoben.
Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung des Vermögensarrestes.
Sie werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mitzuteilen, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der Ihnen aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat erwachsen ist, geltend machen wollen.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
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Zwangsvollstreckungen in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte sind während der Dauer der Arrestvollziehung nicht zulässig (§ 111h Abs. 2 StPO).
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Wird über das Vermögen des Beschuldigten das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte; die gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO). |
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Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Wert der in Vollziehung des Vermögensarrestes gesicherten Vermögenswerte oder des durch deren Verwertung erzielten Erlöses nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche zu befriedigen, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschuldigten stellen (§ 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO). |
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Sofern d. Beschuldigte verurteilt wird und das Gericht zugleich die Einziehung des Wertes der von ihm/ihr zu Unrecht erlangten Beträge anordnet, gilt Folgendes:
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Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Reymann, Rechtspfleger
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Telefon |
An die
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
– Schwerpunktstaatsanwaltschaft
für Wirtschaftssachen –
Große Friedberger Straße 25
60313 Frankfurt am Main
Einziehungssache der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 7830 Js 240498/19
gegen
Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft
[ ] | Ich bin nicht geschädigt. |
[ ] | Ich mache meine Ansprüche gegen __________________ in Höhe von __________________ Euro geltend (die Höhe ist
beschränkt auf das, was der Verurteilte erlangt hat; es können keine Nebenforderungen, Zinsen, Kosten o.ä. geltend gemacht werden) |
[ ] | Meine Bankverbindung lautet wie folgt: |
IBAN: __________________ BIC: __________________ | |
[ ] | Ich verzichte auf die Geltendmachung meiner Ansprüche gegen __________________ in Höhe von __________________ Euro. |
[ ] | Ich wurde bereits von __________________ in Höhe von __________________ Euro entschädigt und verzichte auf die
Geltendmachung meiner restlichen Ansprüche in Höhe von __________________ Euro. |
[ ] | sonstiges: (z.B. Rechtsnachfolge; Übergang des Schadensanspruches; Zahlungsvereinbarung mit dem Verurteilten; sonstige Einigung mit dem Verurteilten; derzeitige aktive Vollstreckungsmaßnahmen o.ä.; gegebenenfalls Folgeblatt und Nachweise beifügen) |
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Unterschrift |