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Staatsanwaltschaft Verden

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Verden

701 AR 2611/​20 – 30.06.2022

Im Ermittlungsverfahren gegen Clare Dunker-Hawkins, geb. 25.05.1954, wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 13.01.2020, Az. 9a Gs 107/​20 gem. §§ 261 Abs. 7 StGB i. V. m. § 74 StGB die Beschlagnahme der bestehenden und künftigen Forderungen der Clare Dunker-Hawkins gegenüber der Deutschen Bank Privat- und Firmenkunden AG betreffend die Konten DE46 2007 0024 0541 8595 00 und DE10 2007 0024 0541 8595 66 einschließlich angehaltener Gelder, von diesen Konten auf Verwahrkonten umgebuchter, an die Staatsanwaltschaft Verden überwiesener und hinterlegter Gelder angeordnet.
Es konnte ein Betrag in Höhe von derzeit insgesamt 4.495,13 € gesichert werden.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

 

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