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Staatsanwaltschaft Leipzig

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Peter Banda- Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

4 Ls 953 Js 10406/​20

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 4 Ls 953 Js 10406/​20, gegen Peter Banda- geboren am 02.12.1985 – wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, ist durch Urteil des Amtsgerichts Torgau vom 14.04.2020 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte drang am 23.11.2019 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr gewaltsam in Ihre Wohnung in der Zinnaer Straße 36 in 04860 Torgau ein, indem er mittels eines unbekannten Werkzeuges die Wohnungstür aufhebelte und sich so Zugang verschaffte.

Im Schlafzimmer der Wohnung entwendete er aus einer im Kleiderschrank befindlichen Damenjacke Bargeld in Höhe von 300,– EUR und nahm dieses in der Absicht an sich, das Geld für eigene Zwecke zu verwenden.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 300,00 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 21.06.2022

gez. Neumärker, Rechtspflegerin

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