Staatsanwaltschaft Berlin
Az.: 271 Js 894/13 (29101) V
Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 09.10.2017 ein Strafbefehl ergangen, welcher seit dem 28.12.2017 rechtskräftig ist.
Gegen Asimioanei, Costel wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 7200,00 Euro angeordnet.
Dem genannten Strafbefehl liegen folgende Sachverhalte zugrunde: 1. Am 25.12.2012 entwendete der Verurteilte im Youth Hostel Berlin jeweils aus den Spinden der folgenden Geschädigten folgende Gegenstände/Beträge: Bingliang Liu (800,00 €, Videokamera Nikon D700), Hiroaki Inayoshi (300,00 EUR in Yen), Shu Tabira (HTC Desire, Uhr Marke WIRED). 2. Am 15/16.03.2013 wurden aus dem Hotel Cicus Berlin ebenso Gegenstände entwendet von: Tasha Olivia Lloyd (Notebook Apple), James Reza Mossahebi-Mohammadi (Notebook Apple), William Clayton Kerchof (Notbook MacBook pro). Am 17/17.03.2013 wurden aus dem Hotel Generator Berlin ebenso Gegenstände entwendet von: Kyungnam Kim (Reisetasche, Digitalkamera Marke Olympus; Ausweispapiere), Yuto Kawagoe (Apple iPhone 4s).
Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung b. d. Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Az.: 271 Js 894/13 (29101) V anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.
Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses b. d. Staatsanwaltschaft Berlin binnen der o. g. Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, wenn sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, anderenfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.
Auch unabhängig von der o. g. Frist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses b. d. Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und § 459 k Abs. 5 StPO verwiesen.
In den Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft nur unter Vorlage eines Vollstreckungstitels (§§ 704, 794 ZPO), aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich. Die Auskehrung erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen b. d. Staatsanwaltschaft Berlin.
Eine ausführliche Belehrung erfolgt nach Anmeldung Ihres Anspruches.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihre Rechtsnachfolger/in (z. Bsp. bei Erbschaft, Forderungsübertragung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses zu verlangen.