Der Kardinal der römisch-katholischen Kirche und Erzbischof von Köln, Rainer Maria Woelki, wehrt sich gegen die Berichterstattung der Bildzeitung in insgesamt vier Verfahren, denen zum Teil bereits einstweilige Verfügungen vorausgegangen waren. Es geht um die Berichterstattung der Bildzeitung über den sog. „Woelki–Skandal“, den sog. „Missbrauchs– und Vertuschungsskandal“ in der katholischen Kirche sowie über die Beförderung eines Priesters und dessen Vergangenheit. Zwei Urteile hatte das Landgericht Köln bereits am 18.05.2022 verkündet. In dem einen wurde die Berichterstattung in der online Ausgabe der Bildzeitung als unzulässig untersagt.
In dem heute verkündeten Urteil (28 O 295/21) hat die Kammer unter Vorsitz von Dr. Dirk Eßer da Silva dem Verlag untersagt, am 22.05.2021 in einem Artikel (Print- und online-Ausgabe) zu berichten, Kardinal Woelki „bringt ein bislang geheim gehaltener Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums in Erklärungsnot.“ Zudem wurde dem Verlag die Berichterstattung zu einem Vertuschungsverdacht im Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen verboten.
Anders als die Leser den Artikel verstehen würden, sei der Bericht nicht bewusst vor allen außenstehenden dritten Personen außerhalb des Erzbistums geheim gehalten worden. Tatsächlich sei das anonyme Schreiben verschiedenen Rechtsanwälten zur Prüfung vorgelegt worden. Es sollte bei Vorliegen strafrechtlicher Relevanz an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
Die Berichterstattung über die „Vertuschungs–„Mafia““ im Erzbistum Köln stelle zudem eine unzulässige Verdachts-berichterstattung dar.