Es waren dramatische Minuten, die sich da in der vorigen Woche im EEV AG Prozess in Göttingen im Gerichtssaal abgespielt haben.
Einer der Beschuldigten musste während des Prozesses wiederbelebt werden und mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden. Es ist sicherlich dem beherzten Eingreifen eines Rechtsanwaltes und eines Gerichtsmitarbeiters zu verdanken, dass der Beschuldigte überlebt hat. Dafür muss man dann auch einmal Danke sagen.
Über den aktuellen Gesundheitszustand ist uns derzeit nichts bekannt, aber dieses Geschehen sollte das Gericht, aber auch die Staatsanwaltschaft nun bewegen, nochmals über den Sinn und die Notwendigkeit es Prozesses nachzudenken, auch weil sich einer der wesentlichen Vorwürfe der Anklage mittlerweile in Luft aufgelöst hat, denn es gab im Jahre 2014 keine Vermögensgefährdung für die Anleger, denn das Kraftwerk hatte einen weit höheren Wert, als die finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern bestanden haben.
Heute dürfte der Staatsanwalt wissen, dass er einer „Falschinformation zum Wert des Kraftwerkes“ aufgesessen ist, aber man muss dann auch einmal die Frage stellen dürfen, „warum hat sich der Staatsanwalt nicht selber eingehend mit Fachleuten der Branche zum Wert des Biomassekraftwerkes besprochen?“
Das haben wir doch auch getan, dafür genau 3 Tage benötigt und zaubern können wir dann auch nicht.
Nun wollen wir dann einmal hoffen, dass dieses Geschehen sowohl das Gericht, als auch die Staatsanwaltschaft zum Nachdenken darüber anregt, sich die Notwendigkeit dieses Verfahrens nochmals genau anzuschauen.
Wir gehen davon aus, dass der Prozess nun unterbrochen wird, wie lange liegt sicherlich auch am Fortgang der Genesung des Beschuldigten, der ja so nicht an der Verhandlung teilnehmen kann.