Staatsanwalt Hannover
Benachrichtigung der Anspruchsinhaber über die Sicherstellung von Vermögenswerten
und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 111l StPO)
4031 Js 78778/20
Die Staatsanwaltschaft Hannover führt unter dem Aktenzeichen 6603 Js 57919/20 ein Ermittlungsverfahren gegen
Sergej Baschan, Tatjana Andreevna Baschan, Alex Zehe, Jakob Lenz, Anton Wegner, Alexander Baschan.
D. Beschuldigten wird vorgeworfen:
Die Beschuldigten sind verdächtig, gemeinsam mit den weiteren Beschuldigten im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 über ihnen zuzuordnenden Verkaufskonten der Onlineplattformen eBay und eBay Kleinanzeigen diverse Neuwaren (Kfz-Zubehör und -Teile) verkauft und den Kaufpreis dafür erhalten zu haben, die aus dem Sortiment der Firma Innight Express Germany GmbH stammen und dort entwendet worden waren, weshalb die Käufer kein Eigentum erwerben konnten.
Um d. Beschuldigten den Wert des durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangten wieder zu entziehen, wurden für alle Beschuldigte Vermögensarreste beim Amtsgericht Hannover erwirkt. In Vollziehung dieser Vermögensarreste konnten Vermögenswerte in Höhe von (derzeit) rd. 13.000 Euro gesichert werden.
Diejenigen, denen ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der Tat erwachsen ist, bzw. ihre Rechtsnachfolger werden aufgefordert mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie Ansprüche auf Ersatz des Wertes des Taterlangten geltend machen wollen.
Die Mitteilung ist formlos unter Angabe des Aktenzeichens zu richten an die Staatsanwaltschaft Hannover, Volgersweg 67, 30175 Hannover.
Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufes wird auf Folgendes hingewiesen:
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Zwangsvollstreckungen in die gesicherten Vermögenswerte sind während der Dauer der Arrestvollziehung nicht zulässig (§ 111h Abs. 2 StPO).
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Wird über das Vermögen d. Beschuldigten das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte; die gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO). |
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Melden mehrere Personen, denen aus der Tat ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft an, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Wert der in Vollziehung des Vermögensarrestes gesicherten Vermögenswerte oder des durch deren Verwertung erzielten Erlöses nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche zu befriedigen, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Beschuldigten stellen (§ 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO). |
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Sofern d. Beschuldigte verurteilt wird und das Gericht zugleich die Einziehung des Wertes der von ihm/ihr zu Unrecht erlangten Erträge anordnet, gilt Folgendes:
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Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Es wird daher gebeten, von telefonischen Rückfragen abzusehen und ggf. anwaltlichen Rat einzuholen.