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Staatsanwaltschaft Neuruppin

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Neuruppin

337 Js 23327/​17 – 22.02.2022

Herrn
Uwe Johannes Lammers
Hohefeld
Bockmühlenweg 4
26169 Friesoythe

Strafvollstreckungsverfahren gegen Nicole Skirka

hier: Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Anlage: 1 Rückantwortschreiben

Sehr geehrter Herr Lammers,

durch Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 21.08.2018, Az.: 84 Cs 77/​18 ist die oben genannte Beschuldigte zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 141,00 Euro rechtskräftig verurteilt worden.

Dem genannten Beschluss liegt unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde:

Sie boten auf der Internetplattform Ebay Kleinanzeigen unter dem Verkäufernamen „Felix“ ein Smartphone Samsung S 5 an.

Am 04.11.2016 erwarb der Geschädigte Uwe Lammers das Gerät und überwies den fälligen Kaufpreis von 141,– € auf Ihr Konto bei der Raiffeisenbank.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.

Hinweis: Die genannte Frist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben,

§ 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Die Verletzten mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Feldmannstr. 1, 16816 Neuruppin, zum Aktenzeichen 3426 Js 35592/​17 V schriftlich in Verbindung setzen.

Uwe Johannes Lammers
Bockmühlenweg 4
26169 Friesoythe

An die
Staatsanwaltschaft Neuruppin
Feldmannstraße 1
16816 Neuruppin

Rückantwort im Strafvollstreckungsverfahren gegen Nicole Skirka, Aktenzeichen: 337 Js 23327/​17

Ich mache meinen Anspruch in Höhe von _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Euro geltend.
Ich habe von der o. g. Person in Höhe von _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Euro Geld erhalten.
Ich habe
dem Einziehungsbetroffenen den Anspruch in voller Höhe erlassen.
dem Einziehungsbetroffenen den Anspruch in Höhe von _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Euro erlassen.
Ich verzichte auf die Geltendmachung meines Anspruchs in Höhe von _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Euro.

 

Name:  _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Geburtsdatum  _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Anschrift:  _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

 

Bankverbindung: Name der Bank: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
IBAN: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
BIC: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

 

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(Unterschrift)

 

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