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Staatsanwaltschaft Leipzig

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Manuela Ingelid Schulz –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

956 Js 67509/​18

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 956 Js 67509/​18, gegen Manuela Ingelid Schulz – geboren am 08.06.1966 – wegen Betruges in 8 Fällen, ist durch Urteil des Amtsgerichts Eilenburg vom 16.12.2019, unter Einbeziehung des weiteren Strafverfahrens, Az. 256 Js 14672/​17 wegen Betruges in 19 Fällen aus dem Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 12.04.2019 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von der Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Die Verurteilte nahm im Zeitraum vom 13.01.2017 bis 29.10.2018 verschiedene Leistungen in Anspruch, ohne dafür zu bezahlen und lieh sich Geld von verschiedenen Personen, ohne das Geld wie vereinbart zurückzuzahlen. Dadurch entstanden den nachfolgenden Tatverletzten entsprechende Schäden:

Getränkeshop Heidi Günther, Löbnitz

Party-Service „Rolands Imbiss“, Delitzsch

Beate Warnke, Delitzsch

Christel Nazzal, Delitzsch

Gisela Huke, Delitzsch

Asia-Imbiss „Mr. Wok“, Delitzsch

Reinwald Tankstellen GmbH, Delitzsch

Bäckerei und Konditorei J. Heinrich, Leipzig

Taxiunternehmen Herrhausen, Delitzsch

Ankes Kaufmannsladen, Leipzig

Blumenhaus Pötzsch, Brehna

Landfleischerei Broda, Zörbig OT Rieda

Taxi Horst Rüger, Bitterfeld-Wolfen

Edeka Heyer, Dessau-Roßlau

Bäckerei Einhorn, Eilenburg

Jörg Grunwald, Delitzsch

Sven Rumpf, Delitzsch

Klaus Getränkemärkte, Leipzig

Feinbäckerei Falland, Leipzig

Feinbäckerei Mariannenpark GmbH, Leipzig

Rene Grischker-Gäbler, Delitzsch

Stefanie Görmer

Um der Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 5.679,04 EUR gegen die Verurteilte angeordnet. Bei der Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 01.03.2022

gez. Schieler, Rechtspfleger

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