Staatsanwaltschaft Offenburg
Geschädigtenmitteilung nach § 459i StPO
R403 VRs 502 Js 21399/19
Durch Strafbefehl des Amtsgericht Kehl vom 29.04.2021, 4 Cs 502 Js 21399/19, wurde Heino P. wegen vorsätzlicher Geldwäsche in vier Fällen verurteilt.
Der Verurteilte stellte seit Juli 2019, ihm nicht näher bekannten Personen aus dem Ausland, vermutlich Ghana, seine Bankkonten bei der Commerzbank und bei der Sparkasse Hanauerland für die Entgegennahme von Zahlungen, Ihm ebenfalls nicht bekannter Dritter Personen zur Verfügung. Dabei beabsichtigte der Verurteilte die Gelder wiederum an ihn persönlich nicht bekannte Personen im Ausland weiter zu überweisen.
In der Folge begingen die aus dem Ausland agierenden Täter zahlreiche Straftaten des Betruges um sich ein dauerhaftes und nicht unerhebliches Einkommen zu verschaffen, indem sie sich gängigen Betrugsformen über das Internet bedienten. Die so getäuschten Opfer überwiesen sodann unter unterschiedlichen Fehlvorstellungen Gelder auf die Konten des Verurteilten und erlitten so entsprechende Schäden, da der Verurteilte die Beträge wie angewiesen in das Ausland übertrug. Hierbei erkannte der Verurteilte die Möglichkeit, dass die Gelder aus Straftaten stammen könnten und fand sich damit ab um weiterhin an der eingebildeten Beziehung zu einer „Sarah P.“ und anderen Personen aus Afrika festhalten zu können.
Durch den Strafbefehl des Amtsgericht Kehl vom 29.04.2021 wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 13.760,00 € festgesetzt.
Dieser Betrag konnte vollständig beigetrieben werden.
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Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt oder an die Staatsanwaltschaft Offenburg.
Siegel, Rechtspflegerin