Dark Mode Light Mode

Betreiberin der Internetseite global-solution.pro ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Die BaFin weist darauf hin, dass die Betreiberin der Internetseite global-solution.pro, die Ground Solutions Limited, mit angeblicher Geschäftsanschrift in Roseau, Commonwealth of Dominica, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf der Internetseite global-solution.pro wird der Handel mit Aktien, Indizes, Währungspaaren, Rohstoffen und Kryptowerten angeboten.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Richtlinie zur Förderung eines Forschungsverbundes im Rahmen der zweiten Phase der Bund-Länder-Initiative „Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ (Leistung macht Schule)

Next Post

Natürlich haben wir weit mehr Inflation als 5,2 %