Man muss das mal so deutlich fragen, den uns vorliegenden Unterlagen nach ermittelt die Staatsanwaltschaft Zürich III gegen verantwortliche Personen des Unternehmens. Dazu versendet die Staatsanwaltschaft Zürich III derzeit auch konkrete Fragebögen an mutmaßlich geschädigte Anleger.
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Staatsanwaltschaft III führt ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten Peter MÖCKLI und Michael STEG. Dabei besteht gegen die Beschuldigten MÖCKLI und STEG der dringender Tatverdacht auf gewerbsmässigen Betrug gemäss Art. 146 Abs.
2 StGB, eventualiter auf Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG.
Aufgrund der uns vorliegenden Informationen kommen Sie in dieser Strafuntersuchung als Geschädigter im Sinne der Strafprozessordnung (Art. 115 StPO) in Betracht.
Sie haben die Möglichkeit, sich am Verfahren zu beteiligen. Wir bitten Sie, in jedem Fall die Fragen auf dem beiliegenden Formular zu beantworten und uns ihre Anschrift auf dem Formular mitzuteilen. Das Formular retournieren Sie uns bitte per
Post an die obgenannte Adresse. Gerne können Sie aus Ihrer Sicht relevante Unterlagen, wie Verträge, Offerten, Korrespondenz etc. beilegen.
Sofern eine juristische Person oder ein Einzelunternehmen geschädigt ist, muss die Firmenbezeichnung wie im Handelsregister lauten. Bitte beachten Sie, dass ein allfälliger
Strafantrag von einer für das Unternehmen zeichnungsberechtigten Person unterschrieben
wird.
Zitat Ende
Natürlich haben wir bei den Herren um eine Stellungnahme gebeten, denn das gehört zu einer ordentlichen Berichterstattung, aber eine Antwort haben wir nicht bekommen.
Parallel dazu hatten wir auch die für das Unternehmen, laut Schweizer Unternehmensregister zuständige Revisionsstelle um eine Stellungnahme gebeten, aber auch hier „schweigen“.
Nun, auch in der Schweiz gilt natürlich die Unschuldsvermutung für die beschuldigten Personen, denn auch in der Schweiz ist die ermittelnde Staatsanwaltschaft verpflichtet, nicht nur belastende Indizien sondern auch entlastende Indizien zu ermitteln.
Diese Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zürich III, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, sollten die Anleger aber sicherlich nicht nur nachdenklich machen zu diesem Investment, sondern Anleger sollten jetzt handeln, um sich selber zu schützen. Am Ende könnte sonst ein Totalverlust des Investments stehen.
ShareWood Switzerland AG
8038 Zürich
Status: | aktiv |
Sitz: | Zürich |
Rechtsform: | Aktiengesellschaft |
Letzte Publ.: | 17.05.2021 |
Gründungsjahr: | 2007 |
Handelsregister: | Zürich |
UID: | CHE-113.591.781 |
Register-Nr.: | CH-020.3.030.931-4 |