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ndemello / Pixabay

BaFin ordnet Großkreditverbot an

Die BaFin hat gegen ein ihrer Aufsicht unterstehenden Institut am 19. November 2020 ein Großkreditverbot gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) mit sofortiger Wirkung verhängt.

Das betroffene Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 60b Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 KWG auf anonymer Basis.

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