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Lowell Financial Services GmbH – Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG ABIT Aktiengesellschaft

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Atlantios (CC0), Pixabay

Lowell Financial Services GmbH

Essen

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG
der Entscheidung im Spruchverfahren zur Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung und einer angemessenen Barabfindung betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der ABIT Aktiengesellschaft und der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

Die ABIT Aktiengesellschaft, Meerbusch, wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juni 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung der ABIT Aktiengesellschaft vom 21. Juni 2005 und der Hauptversammlung der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft, Essen, vom 22. Juni 2005 auf die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 16. August 2006 durch Eintragung im Handelsregister der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft wirksam.

Ehemalige Aktionäre der ABIT Aktiengesellschaft leiteten nachfolgend ein Spruchverfahren ein und begehrten die Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung und einer angemessenen Barabfindung. Das Landgericht Düsseldorf erhöhte mit Beschluss vom 13. Februar 2020 (Az. 31 O 80/​06 [AktE]) die angemessene Barabfindung auf EUR 16,13 je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG-Aktien im Umtausch gewährter Aktie der GFKL Financial Services AG und wies die Anträge auf Ausgleich durch bare Zuzahlung zurück. Gegen den Beschluss legte die Antragstellerin zu 18. Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (Az. I-26 W 10/​20 [AktE]) über die Beschwerde entschieden.

Die Geschäftsführung der Lowell Financial Services GmbH (ehemals in der Rechtsform einer AG firmierend unter GFKL Financial Services Aktiengesellschaft) gibt die rechtskräftige Entscheidung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG (ohne Gründe) wie folgt bekannt:

„31 O 80/​06 [AktE]

Landgericht Düsseldorf

Beschluss

In dem Spruchverfahren

betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen

der ABIT Aktiengesellschaft

und

der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

an dem beteiligt sind:

1.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands Dipl.-Kfm. Klaus Schneider, Maximilianstraße 8, 80538 München,

2.

Oliver Wiederhold, Bartholomäus Arnoldi 82, 61250 Usingen,

3.

der SCI AG, vertreten durch das alleinige Vorstandsmitglied Oliver Wiederhold, Bartholomäus-Arnoldi 82, 61250 Usingen,

4.

Frank Scheunert, Chriesmattweg 26m, Dübendorf – Schweiz, Schweiz,

5.

Axel Sartingen, Kämpchensweg 2, 50933 Köln,

6.

Milaco GmbH, vertr. d. d. Gf., Kämpchensweg 2, 50933 Köln,

7.

OCR Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Frese, Motzstraße 9, 10777 Berlin,

8.

Protagon Capital GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ferit Dengiz, Großgörschenstraße 31, 10827 Berlin,

9.

Celsus Ltd., vertr. d. d. Gf. Thomas Höder, Birkenstraße 6, 83646 Bad Tölz,

10.

VM Value Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Hausschildt, Peter Martin und Ferdinand Pesch, Berliner Allee 21, 40212 Düsseldorf,

11.

Allerthal-Werke AG, vertr. d. d. Vorstand, die Herren Dipl.-Kfm. Alfred Schneider und Dr. Georg Issels, Friesenstraße 50, 50670 Köln,

12.

Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim,

13.

Dr. Ekkehard Roland Wenger, Raffaelweg 10, 70192 Stuttgart,

14.

Claus Deininger, Erthalstraße 20, 96215 Lichtenfels,

15.

Jens Penquitt, Hintere Heuchel 12, 97084 Würzburg,

16.

Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, vertr. d. d. Alleinvorstand Dr. Georg Issels, Friesenstraße 50, 50670 Köln,

17.

Christa Götz, Reinhold-Schneider-Straße 10, 76530 Baden-Baden,

18.

Metropol Vermögens- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,

19.

Herbert Vetter, An St. Nikolaus 11, 41515 Grevenbroich,

20.

Michael Wienke, Kreitenstraße 15, 40470 Düsseldorf,

21.

Dr. Markus Ostrowski, Käppelimattstraße 9, 6052 Hergiswil, Schweiz,

22.

Ulrike Mellin, Wertheimer Str. 34, 97297 Waldbüttelbrunn,

23.

SCHÜMA GmbH & Co KG, vertr. d. d. pers. haft. Ges. Proxymas HV-Service GmbH, diese vertr. d. d. GF Stefan Schüpfer, Bachgasse 6–9, 97070 Würzburg,

24.

Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Sam Winkel, Langenstraße 52–54, 28195 Bremen,

25.

Dipl. Ökonom Stephan J. Gerken, Neuer Weg 60, 28816 Stuhr,

26.

Horizont Holding AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Ehlerding, Finkenweg 3, 92269 Fensterbach,

27.

Herrn Dipl. Ökonom Jörg-Christian Rehling, 2 Lonsdowne Road W1J 6 HL, London – Großbritannien,

28.

Rechtsanwältin Christiane Paffrath, c/​o corum Rechtsanwälte, Friedrichstraße 31, 40217 Düsseldorf,

29.

Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, als gem. Vertreter der außenstehenden Aktionäre, Graf-Adolf-Platz 1–2, 40213 Düsseldorf,

Antragsteller,

Verfahrensbevollmächtigte zu 1, 10, 11, 16, 17: Rechtsanwalt Conzelmann, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
ZU-Bevollmächtigter zu 4: Herr Klaus Scheunert, Eibergener Straße 15, 48691 Vreden,
zu 7, 8: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin,
zu 9: Rechtsanwälte Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzregentenplatz 23, 81675 München,
zu 18: Rechtsanwalt Horst Hoffmann, Krebsgasse 4–6, 50667 Köln,
zu 19, 20: Rechtsanwälte Kuzaj Wittmann & Partner, Königsallee 30, 40212 Düsseldorf,
zu 21: Frau Roswitha Ostrowski, Siedlerberg 2, 86850 Fischach,
zu 22: Rechtsanwalt Mellin, Wertheimer Straße 34, 97297 Waldbüttelbrunn,
zu 23: Rechtsanwälte Hellmich Ogrzewalla & Koll., Gartenstraße 24, 72074 Tübingen,
zu 24, 25, 26, 27: Rechtsanwälte Sommerberg LLP, Schlachte 41,28195 Bremen
30.

GFKL Financial Services GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer James Cornell, Marc Schillinger und Anke Blietz, Am Europa Center 1 b, 45145 Essen,

Antragsgegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg (Bonn), Fritz-Schäffer-Straße 1,53113 Bonn.

hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf

am 13.02.2020

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Kintzen, den Handelsrichter Dr.-Ing. Brockmeier und den Handelsrichter Dr. Schilling,

beschlossen:

1.
Die angemessene Barabfindung wird auf 16,13 € je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG Aktien im Umtausch gewährter Aktien der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft festgesetzt.

2.
Die Anträge auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen werden zurückgewiesen.

3.
Die Beteiligte zu 30. trägt die Gerichtskosten des Verfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1–29 sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens.“

Zudem gibt die Geschäftsführung der Lowell Financial Services GmbH den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2021 (Az. I-26 W 10/​20 [AktE] (nur Tenor) wie folgt bekannt:

„Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 18) vom 26.05.2020 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 13.02.2020 – 31 O 80/​06 (AktE) – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Beschlusses hinsichtlich der Barabfindung zur Klarstellung dahingehend neu gefasst wird, dass die angemessene Barabfindung auf 16,13 EUR je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG-Aktien im Umtausch gewährter Aktie der GFKL Financial Services AG festgesetzt wird.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung der gemeinsamen Vertreter trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 EUR festgesetzt.“

Abwicklungshinweise

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der ABIT AG bekannt gegeben:

Mit der Zahlung des Erhöhungsbetrages zzgl. Zinsen („Nachbesserung“) wird als zentrale Abwicklungsstelle die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, beauftragt.

Die im Hinblick auf den durch den Beschluss des OLG Düsseldorf festgesetzten Erhöhungsbetrag nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut eine Kontoverbindung unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der jeweiligen Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut. Diejenigen nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis drei Monate nach dieser Bekanntmachung keine entsprechende Gutschrift der jeweiligen Nachbesserung erhalten, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde. Die genaue Abstimmung über die Anforderung und die spätere Auszahlung der Nachbesserungsbeträge findet dann zwischen der ggf. neuen und der alten Depotbank statt. Nachbesserungsansprüche können nur von der Depotbank bei der Abwicklungsstelle abgefordert werden, über die die Barabfindung ausgezahlt wurde.

Alle Zahlungen sollen für die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) Aktionäre der ABIT AG, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt wurden, von den Depotbanken kosten-, spesen- und provisionsfrei abgewickelt werden. Kosten, Provisionen und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen nachzahlungsberechtigten Aktionär der ABIT AG selbst zu tragen. Nachbesserungsberechtigten Aktionären der ABIT AG wird empfohlen, wegen der persönlichen steuerlichen Behandlung des Erhöhungsbetrags auf die Barabfindung ihren jeweiligen steuerlichen Berater zu konsultieren. Bei eventuellen Rückfragen werden die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) Aktionäre der ABIT AG gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

 

Essen, im August 2021

Lowell Financial Services GmbH

Die Geschäftsführung

 

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