Amtsgericht Böblingen
Az beim Amtsgericht Böblingen: 5 VRJs 11/21 (5 Ls 54 Js 111537/18 jug.)
Durch das Amtsgericht Böblingen ist am 14.05.2019 ein Urteil ergangen, welches in Hinblick auf den Rechtsfolgenausspruch der Vermögensabschöpfung, seit dem 22.05.2019 rechtskräftig ist.
Gegen Jan Lange, wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.774,42 EUR angeordnet.
Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 30.04.2018 um 19:28 Uhr eröffneten die oben genannte Person und der getrennt verfolgte Pranzas von unbekanntem Ort im Bereich Leonberg aus, mutmaßlich vom Wohnort des Angeklagten Pranzas aus, in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken über die Internetseite der Geschädigten Firma car2go einen Mitgliedsaccount, wobei sie ohne Wissen und Willen des Geschädigten dessen persönliche Daten und dessen Kontoverbindung, an die sie auf unbekannte Art und Weise gelangt waren, angaben und -für die Registrierung erforderlich- ein Foto von Vorder- und Rückseite des gestohlenen Führerscheins des Geschädigten per Handy über die car2go App übermittelten, so den Anschein eines Kunden, der zahlungsfähig, zahlungswillig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, erzeugten und dadurch erreichten, dass nach Prüfung der persönlichen Daten und des Führerscheins bei der geschädigten Firma car2go gegen 21:52 Uhr ein car2go Mitgliedsaccount auf den Namen des Geschädigten freigeschaltet wurde, wodurch eine Anmeldegebühr von 9 € fällig, allerdings von ihnen nicht entrichtet wurde, wodurch die Fa. Car2go geschädigt wurde, während die Angeklagten sich einen entsprechenden ungerechtfertigten Vermögensvorteil verschafften.
In der Folge mieteten die o.g. Person und der getrennt verfolgte Pranzas dann in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in einer Vielzahl von Fällen jeweils aufgrund neuen Tat- und Willensentschlusse im Bereich Stuttgart, Sindelfingen, Gerlingen und Böblingen Fahrzeuge ( PKWs Mercedes Benz, B-Klasse ) der Geschädigten Firma car2go über das auf den Namen des Geschädigten angelegte Mitgliedskonto über die car2go App mit Passwort und dazugehöriger PIN an.
Dies, obwohl sie wussten, dass sie zur Verwendung des auf die persönlichen Daten des Geschädigten angelegten Mitgliedsaccounts nebst zugehörigem Passwort und zugehöriger PIN nicht berechtigt waren.
Durch die Belastungen des Mitgliedsaccounts mit den einzelnen Mieten entstand dem Geschädigten bzw. der Fa Car2go ein Schaden in Höhe von insgesamt 6.765, 42 €, während der Angeklagte und der getrennt verfolgte Pranzas sich vorgefasster Absicht entsprechend Aufwendungen in entsprechender Höhe ersparten und zudem sich aus gleichartiger und wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umgang und einiger Dauer verschafften.
Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Amtsgericht Böblingen zum o. g. Aktenzeichen anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.
Hinweis: Die genannte Frist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.
Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei dem Amtsgericht binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt.
Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.
Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei dem Amtsgericht anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.
Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/worden sind, legen Sie dem Amtsgericht hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von dem Amtsgericht in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.
Eine Gewähr für den tatsächlichen Bestand der sichergestellten Gegenstände, für die wirtschaftliche Werthaltigkeit bzw. für die Verwertungsergebnisse kann nicht übernommen werden.
Des Weiteren kann keine Garantie für eine etwaige Auskehrung des Verwertungserlöses an Sie übernommen werden.
Sofern sich aufgrund der Rückantwortschreiben ergeben wird, dass die geltend gemachten Forderungen wertmäßig das sichergestellte Vermögen übersteigen, wird von hieraus ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der o. g. Person gem. §§ 459h Abs. 2 S. 2, 111i Abs. 2 StPO beantragt.
In einem solchen Fall erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung des Insolvenzverwalters in der Sie darauf hingewiesen werden, Ihre Forderung selbständig zur Insolvenztabelle (§ 174 InsO) anzumelden.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass das Amtsgericht nicht zur Rechtsberatung befugt ist und daher keine Auskünfte geben kann und daher von entsprechenden Rückfragen abzusehen ist! Ab Veröffentlichung dieser Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger, wird die Amtsgericht 7 Monate lang keine Auskunft zum Stand des Auskehrungsverfahrens geben (ab Veröffentlichung dieser Mitteilung).
Sie können zudem eine Auskehrung von dem Amtsgericht verlangen,
― |
sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, |
― |
§ 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens), |
― |
wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Amtsgericht im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung), |
― |
wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch das Amtsgericht vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO. |
In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch das Amtsgericht allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.
In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei dem Amtsgericht.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.
Der Verletzte möge das beigefügte Rückantwortschreiben an die Amtsgericht Böblingen, Calwer Straße 7, 71034 Böblingen, zum Aktenzeichen 5 VRJS 11/21, übersenden.
Eine Rückmeldung des Amtsgerichts wird erst 7 Monate nach Erscheinen dieser Mitteilung (im elektronischen Bundesanzeiger) erfolgen!
Absender: | ___________________, den ___________________ |
____________________________ (Name, Vorname)
____________________________ (Straße)
____________________________ (PLZ, Wohnort)
An das
Amtsgericht Böblingen
Calwer Straße 1
71034 Böblingen
Aktenzeichen 5 VRJs 11/21
(Telefax: 07031/6860 4499)
Verfahren gegen Jan Lange
Rückantwort zur Mitteilung der Amtsgericht Böblingen nach § 459i StPO vom 20.07.2021
|
|
☐ | Ich mache meinen Anspruch in Höhe von ____________________________ Euro geltend. |
|
|
☐ | Ich habe von der o. g. Person in Höhe von ____________________________ Euro Geld erhalten. |
|
|
☐ | Ich habe |
|
|
O | dem Einziehungsbetroffenen den Anspruch in voller Höhe erlassen, |
|
|
O | dem Einziehungsbetroffenen den Anspruch in Höhe von ____________________________ Euro erlassen. |
|
|
☐ | Ich verzichte auf die Geltendmachung meines Anspruchs gegen die Amtsgericht in Höhe von ____________________________ Euro. |
|
Für eine eventuelle Auskehrung des Verwertungserlöses gebe ich meine Bankverbindung wie folgt bekannt:
Kreditinstitut: | ____________________________ |
|
|
IBAN: | ____________________________ |
|
|
BIC/SWIFT-Code: | ____________________________ |
|
|
Kontoinhaber: | ____________________________ |
|
____________________________ (Datum) |
____________________________ (Unterschrift) |
Diese Veröffentlichung erfolgt gem. §§ 459i Abs. 1, S. 2, 111l Abs. 4 StPO.