Start Allgemein Was nun Frau Rechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer in Sachen R&R Consulting?

Was nun Frau Rechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer in Sachen R&R Consulting?

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Pixaline / Pixabay

Frau Dr. Cronemeyer ist seit Jahren mit ihrer alten und jetzt auch neuen Kanzlei der Rechtsvertreter der R&R Consultring GmbH, wenn es um presserechtliche Auseinandersetzungen geht. Auseinandersetzungen, wo es im Kern immer um die Aussage zu dem Produkt ging, welches die BaFin nun untersagt hat.

Auch Frau Dr. Cronemeyer sollte klar sein, dass es nun für ihre Mandantin schwer werden wird, weitere Geschäfte mit Vertrieb und Kunden zu machen, denn es finden sich eben nun nicht nur Suchergebnisse „vom bösen Thomas Bremer“ im Internet, sondern auch von vielen anderen Portalen. Jeder Vertriebler und jeder Kunde wird also demnächst auf diese Verfügung der BaFin stossen und dann eben möglicherweise einen großen Bogen um das Unternehmen machen.

Viel wichtiger aus unserer Sicht, sehr geehrte Frau Dr. Cronemeyer, ist aber jetzt, dass diese Verfügung der BaFin nicht dazu führen darf, dass Anleger/Kunden des Unternehmens hier nun Geld einbüßen. Da sehe ich klar eine „moralische Mitverantwortung“ Ihrer Kanzlei.

Vermutlich wird Ihre Mandantin nun auch wieder gegen diese Verfügung der BaFin angehen, würde ich vielleicht auch tun, aber das verändert ja nichts am derzeitigen Sachverhalt. Ich denke, da sind wir uns dann einig.

Wollen Ihre Mandanten Fuchs und Scherm noch eine Zukunft in der Finanzbranche haben, dann wird man sie auch daran messen, wie dieser Vorgang nun für die Anleger ausgehen wird. Ob diese Verfügung dann möglicherweise auch strafrechtliche Folgen nach sich zieht, das wissen wir nicht.

Wir, sehr geehrte Frau Dr. Cronemeyer, haben Ihren Mandanten das Angebot gemacht, diese bei einer ordentlichen Abwicklung der BaFin-Verfügung zu unterstützen.

 

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