Dark Mode Light Mode

BaFin setzt Geldbuße fest

Geldbuße | © wir_sind_klein (CC0), Pixabay

Die BaFin hat am 9. Juli 2021 eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2020 nicht zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Öffentliche Bekanntgabe einer Anhörung vor der Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes

Next Post

BAM Bundesweites Anlagenmanagement UG (haftungsbeschränkt), Hamburg/Berlin: BaFin informiert über die Rückabwicklung des unerlaubten Einlagengeschäftes