Start Allgemein Bilanziell überschuldet: ESTATIS Verwaltungs AG (vormals: ESTATIS AG)

Bilanziell überschuldet: ESTATIS Verwaltungs AG (vormals: ESTATIS AG)

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AlexanderStein / Pixabay

Genaus das kann man als Ergebnis dieser Bilanz dann so festhalten.

ESTATIS Verwaltungs AG (vormals: ESTATIS AG)

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 82.651,00 40.649,00
B. Umlaufvermögen 548.103,72 565.462,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.985,79 4.294,21
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.423,84 2.708,50
Aktiva 643.164,35 613.114,67

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 8.155,00 8.280,00
C. Verbindlichkeiten 635.009,35 604.834,67
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 635.009,35 604.834,67
davon gegenüber Gesellschaftern 30.000,00 5.000,00
Passiva 643.164,35 613.114,67

sonstige Berichtsbestandteile

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich zugelassenen Zeiträume vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter zwischen 251,00 € und 800,00 € können wahlweise als Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre oder sofort abgeschrieben werden. Wirtschaftsgüter zwischen 801,00 € und 1.000,00 € werden über die Nutzungsdauer oder als Sammelposten über 5 Jahren abgeschrieben werden
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, werden Festwerte angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze und gem.
§ 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag unter Verwendung der „Heubeck`schen Richttafeln“ gebildet. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer und handelsrechtlicher Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio für ein aufgenommenes Darlehen wird aktiv abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.
Die Geschäftsführung der GmbH geht von einer erfolgreichen zukünftigen Entwicklung aus und erstellte eine positive Fortführungsprognose.

gez. Susanne Andreschewski, Vorstand

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2021 festgestellt.

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