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Handelsplattform redrock500.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juni 2021 gegenüber der RedRock500, Zypern, als Betreiber der Handelsplattform redrock500.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Auf der Plattform redrock500.com können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Handelsaufträge unter anderem mit Forex-Produkten, Kryptowährungen und Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFD) abgewickelt werden können. Mitarbeiter der RedRock500 treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen. Die Gesellschaft stellt selbst die auf der Plattform angebotenen Preise und tritt als Gegenpartei in die Aufträge ihrer Kunden ein.

Damit betreibt RedRock500 gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.

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