Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode
Warnung
Rechtsanwältin Biesold Hamburg – Sie wäre nicht die Anwältin meines Vertrauens
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel

Rechtsanwältin Biesold Hamburg – Sie wäre nicht die Anwältin meines Vertrauens

geralt (CC0), Pixabay

Vermutlich ist Ihnen das aber dann auch egal, denn Sie haben ihre Kanzlei in Hamburg und ich lebe in Leipzig. Vermutlich, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Biesold, hätten wir uns niemals überhaupt kennengelernt, wenn Sie nicht so eine „leidenschaftliche Auskunft“ an den MDR, Magazin Exakt, gegeben hätten.

Gelernt habe ich daraus, dass Sie vor allem die Moral bewerten wollen, nicht den möglichen strafrechtlichen Aspekt meines mutmaßlichen Handelns. Nun dachte ich immer, Rechtsanwälte wäre für eine rechtliche Bewertung zuständig, dass aber möglicherweise das Wort „Moral“ eine große Rolle spielen könnte, verwundert mich dann doch.

Nun frage ich mich dann aber auch, sehr geehrte Frau Biesold, um eine moralische Wertung abzugeben, da hätte ich zumindest einmal erwartet, dass Sie mich zu dem Vorgang gefragt hätten. Haben Sie, wie Sie sicherlich wissen, nicht.

Nun frage ich mich dann aber auch, sehr geehrte Frau Biesold, wie Sie eine solche Vorverurteilung, sollte die eine Ihrer Mandanten betreffen, sehen würden? Würden Sie sich auch nicht „befremdlich“ darüber äußern? Nun, leider haben Sie meine an Sie formulierte Presseanfrage nicht beantwortet.

Warum, entzieht sich meiner Kenntnis, aber Sie werden sicherlich schon ihre Gründe dafür gehabt haben. Nun sprechen wir halt über das Internet miteinander, ob Ihnen das gefällt, weiß ich nicht, werden Sie mir aber dann wenn nicht, sicherlich mitteilen.

Als Rechtsanwältin würde ich mir Sie aber nach solch einer Erfahrung sicherlich nicht nehmen.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Warnung

Next Post

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel