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Bekanntmachung FMA

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IO-Images (CC0), Pixabay

Österreichs Finanzmarktaufsicht teilt mit, dass sie gegen die im Tatzeitraum Verantwortlichen der Merkur Versicherung AG wegen Verletzung der Informationspflichten in Informationsschreiben betreffend die Prämienanpassung bei Krankenversicherungen nach Art der Leben (§ 135e Abs. 2 VAG 2016 iVm § 5 KV-InfoV ) im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG Geldstrafen iHv 4.000 Euro bzw 3.600 Euro verhängt hat. Konkret hatte die Merkur Versicherung AG die Versicherten im Informationsschreiben zur Prämienanpassung nicht – wie gesetzlich vorgesehen – über ihr Recht, den Versicherungsvertrag mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessenen geänderten Leistungen zu verlangen, informiert. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

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