monetaria GmbH & Co. Immobilienvermittlungs KG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften aufgestellt. Das Unternehmen gilt als kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne der § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Personenhandelsgesellschaften wird bei der Bilanzierung, Berichterstattung und Offenlegung Gebrauch gemacht. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die auf das Anlagevermögen verrechneten planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung herausgegebenen AfA-Tabellen.
Die Abschreibungen auf Altbestände wurden kontinuierlich fortgeführt. Auf Anlagenzu- und -abgänge während eines Geschäftsjahres werden die Abschreibungen zeitanteilig verrechnet. Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis Euro 410,- werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Eine geminderte Verwertbarkeit einzelner Materialbestände wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet; die Bildung von Wertberichtigungen war nicht erforderlich.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet; sie sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahmen dotiert.
Die anderen Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Die bei der Abschlusserstellung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
3. Erläuterungen zur Bilanz
a. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
b. Angaben zu den Forderungen und Verbindlichkeiten
Am Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen mit vereinbarten Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.
Es bestanden auch keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Die Zusammensetzung der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit Darstellung der Restlaufzeiten zeigt nachstehende tabellarische Übersicht:
c. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Die Gewerbesteuerrückstellung zum 31. Dezember 2019 beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:
Für die zukünftigen Aufwendungen zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen aus den Bauträgerverträgen wird ein pauschal ermittelter Betrag (1% der umsatzsteuerfreien Umsätze) zurückgestellt.
Für die zukünftigen Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen (§§ 257 HGB, 147 AO) sind die voraussichtlichen Kosten wie z.B. Archivierungskosten, anteilige Raum- und Personalkosten für die Dauer der jeweiligen Aufbewahrungsfristen zurückgestellt.
Für die Jahresabschlusskosten sind die voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für das Geschäftsjahr 2019 zurückgestellt.
d. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am 31. Dezember 2019 nicht.
4. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich wie folgt:
1. Erlöse 19% USt
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine außergewöhnlichen Erträge enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnlichen Aufwendungen enthalten.
5. Sonstige Angaben
a. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden nicht.
b. Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente wurden im Geschäftsjahr nicht eingesetzt.
c. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2 Mitarbeiter beschäftigt.
d. Gesamtbezüge
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr Euro 1.300,00 (Vorjahr: Euro 1.300,00).
e. Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
f. Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 14.026,90 (Vorjahr: Euro -52.989,05) ab. Die Verlustvortragskonten der Kommanditisten Rudolf Gratzl und Stephan Pröls werden mit diesem belastet.
g. Organe
Geschäftsführende Komplementärin ist die monetaria Wirtschaftsberatung Verwaltungs GmbH, München, zu deren einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer Herr Rudolf Gratzl, Zauberwaldstraße 20a, 81825 München, bestellt ist
München, den 01. März 2021
Rudolf Gratzl
Geschäftsführer
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 – 31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 21.226,57 EUR.
1.1.2018 – 31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 42.304,61 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2021 festgestellt. |