In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82276 eingetragenen affinia METALS GmbH, Alleestr. 8, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch Herrn Christopher Kaufmann, c/o affinia METALS GmbH, Alleestr. 8, 50354 Hürth
Geschäftszweig: Das Recycling von Autoabgaskatalysatoren, der Handel mit Metallen und damit verbundene Dienstleistungen.
ist am 28.04.2021, um 09:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Brabanter Platz 1, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 97/21
Amtsgericht Köln, 28.04.2021