LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 2 GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 2 GmbH & Co. KG, Hamburg1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 2 GmbH & Co. KG, Hamburg („Gesellschaft“ oder „Fonds“), eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts Hamburg, unter HRA 116712 ist nach den Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften im Sinne der §§ 264a und 267 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetztes (VermAnlG) aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist, sind entsprechend den §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) sind nach § 264c Abs. 2 HGB getrennt von den Kapitalanteilen der Kommanditisten ausgewiesen. Da im Geschäftsjahr 2018 die vollständige Veräußerung des Anlagevermögens stattgefunden hat, sind die Vorjahreszahlen nur bedingt vergleichbar. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie besteht jedoch eine wesentliche Unsicherheit, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen kann. Eine bestandsgefährdende Entwicklung ist jedoch aus heutiger Sicht für die Luana-Gruppe nicht erkennbar. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung für die Blockheizkraftwerke erfolgt linear über die Nutzungsdauer von zehn Jahren. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nominalwert. Die Rechnungsabgrenzungsposten weisen Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag aus, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Aktiva Anlagevermögen Die Zusammenstellung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Passiva Das Festkapital betrug zum 31.12.2018 EUR 7.200.000,00. Das Haftkapital beträgt abweichend vom vormals gezeichneten Kapital EUR 720.000,00. 4. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Haftungsverhältnisse liegen zum Stichtag nicht vor. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB bestehen zum Bilanzstichtagsstichtag in Gestalt von Verpflichtungen, die sich aus den abgeschlossenen Verträgen der Gesellschaft ergeben und umfassen die Treuhandvergütung (0,4% p.a. des Nominalbetrags des verwalteten Kapitals), Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle (0,05% p.a. des Gesellschaftskapitals, mindestens jedoch TEUR 5 p.a.), Managementfee (1,5% p.a. auf die Summe des gezeichneten Kapitals) und Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung (TEUR 5 p.a.). 5. Organe Komplementärin der Gesellschaft ist die LCF Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Deren Geschäftsführer sind die Herren Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK). Daneben ist die Kommanditistin Luana Capital New Energy Concepts GmbH mit Sitz in Hamburg mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Deren Geschäftsführer sind die Herren Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK). 6. Ergebnisverwendung Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Festkapital) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Über die Verwendung von Jahresergebnissen und Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen) entscheidet die Gesellschafterversammlung. 7. Nachtragsbericht Im April 2017 ging eine Klage eines ehemaligen Geschäftspartners am Amtsgericht Hamburg gegen die Beteiligungsgesellschaft ein. Es wurde der Vorwurf erhoben, dass die geschlossenen Verträge bei 9 BHKW-Anlagen im Ergebnis unwirksam sein sollen, da diese für die Vertragspartner wirtschaftlich einseitig benachteiligend bzw. sogar sittenwidrig sind. Die Klägerin ist ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft nicht mehr nachgekommen. Die Beteiligungsgesellschaft hat im März 2017 ihrerseits vom sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht und ihre Zahlungsverpflichtung eingestellt. Anfang Juni 2017 wurde die Klage erwidert und Widerklage eingereicht. Im Mai 2018 ist das Urteil des Landgerichtes Hamburg ergangen. Die Klage wurde vollständig abgewiesen. Es ist festgestellt worden, dass die Konditionen aus den Verträgen weder einseitig benachteiligend, noch sittenwidrig sind. Gleichzeitig wurde der Widerklage vollumfänglich stattgegeben und damit die ausstehenden Forderungen als unstreitig bestätigt. Die Beteiligungsgesellschaft hatte 2 BHKW an wohnwirtschaftlichen Standorten zusammen mit der arbre Projektsteuerung Energie und Bauplanungs GmbH (arbre GmbH) umgesetzt. Die arbre GmbH entrichtet mittlerweile nur noch unregelmäßig Zahlungen, sodass die Beteiligungsgesellschaft von ihrem Zessionsrecht Gebrauch gemacht hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere rechtliche Schritte nötig sind. Insgesamt besteht bei diesen 2 Projekten ein erhöhtes Adressausfallrisiko. Die Forderungen gegenüber der arbre GmbH wurden vollständig wertberichtigt. Mit Eintragung in das Handelsregister vom 17.12.2019 sind die Kommanditisten Luana Capital New Energy Concepts GmbH sowie die HIT Hanseatische Service Treuhand GmbH aus der Gesellschaft ausgeschieden. Im Wege der Sonderrechtsnachfolge ist nun die Luana Energy GmbH & Co. KG, Hamburg, mit einer Hafteinlage von EUR 720.000,00 Kommanditistin der Gesellschaft.
Hamburg, den 16.12.2020 Die persönlich haftende Gesellschafterin sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift: Die Geschäftsführer haben den Abschluss wie folgt unterzeichnet:
Hamburg, den 16.12.2020 Marcus Florek, Geschäftsfüher Mark Banasiak, Geschäftsführer Jahresabschluss 2019 – BestätigungsvermerkLCF Blockheizkraftwerke Deutschland 2 GmbH & Co. KG Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. AnhangWir versichern nach bestem Wissen, dass im Anhang des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 alle zusätzlichen Angaben gemacht wurden, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln.
Hamburg, den 16.12.2020 Marc Banasiak, Geschäftsführer Marcus Florek, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2020 festgestellt. |
LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 2 GmbH & Co. KG – bilanziell überschuldet


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Sieht man sich diese jetzt aktuell hinterlegte Bilanz der unternehmerischen Beteiligung genauer an, dann stellt man fest, dass es hier einen „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten“ gibt; dies in 6-stelliger Höhe, und auch das sei gesagt, das zum ersten Mal.