Az.: 8 IN 382/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 48487), vertr. d.: Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator), ist am 30.03.2021 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, 63486 Bruchköbel, Tel.: 06181-57990-0, Fax: 06181-5799020 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.03.2021