Staatsanwaltschaft Münster81 Js 693/19 V – 17.03.2021 Vollstreckungsverfahren gegen Fabian Topp Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil vom 08.12.2020 hat das Amtsgericht Beckum – 14 Ls 27/19 – hinsichtlich Fabian Topp die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 7.487,36 Euro angeordnet Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen. Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin. Hochachtungsvoll Fende, RechtspflegerinMerkblatt für die Entschädigung von Verletzten von Straftaten im
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