Staatsanwaltschaft Duisburg174 Js 189/18 V – 05.03.2021 An Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Strafbefehl vom 19.07.2019 hat das Amtsgericht Duisburg – 93 Ls 174 Js 189/18 (34/19) – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 5.689,98 gegen die Verurteilte Vanessa Käthe Katharina Bohry, geboren am 04.04.1992 in Duisburg, wohnhaft Schmiedestraße 17 in 47055 Duisburg, angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 08.08.2019 rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Duisburg, Koloniestraße 72, 47057 Duisburg, ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus. Die Mitteilung nach § 459i StPO soll die Tatverletzten über ihre gesetzliche normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, hiermit in Kenntnis setzen. Auf das anliegende Merkblatt, in welchen die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind sowie das vorbereitete Antwortschreiben wird hingewiesen.
Merkblatt für die Entschädigung von Verletzten von Straftaten im
|
Kontoverbindung: | Bank: | _______________________________________ |
IBAN: | _______________________________________ |
Ich habe durch folgende Straftat einen Schaden erlitten:
Straftat: | ______________________________________________________ |
Tatzeit: | ______________________________________________________ |
Tatort: | ______________________________________________________ |
Durch die Straftat ist mir folgender Schaden entstanden:
(Erläuterung: Als Schaden ist nur anzusehen, was dem Täter überlassen wurde oder was er an sich gebracht hat. Schmerzensgeld, Sachschäden, etc. können deshalb hier nicht geltend gemacht werden. Der Schaden ist daher in der Höhe begrenzt. Es bleibt Ihnen unbenommen, weitergehende Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen.)
Der Schaden muss der Höhe nach genau beziffert werden.
Gegenstand Wert
_____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
Ich mache daher folgenden Gesamtbetrag geltend:
___________________________________________
Zur näheren Begründung der Höhe des Schadens lege ich folgende Anlagen bei:
(Erläuterung:
Hier sind die Unterlagen vorzulegen, die Grundlage der Wertbestimmung waren, wie etwa Kaufbelege, Wertgutachten.)
_____________________________________
_____________________________________
Nur bei Austauschverträgen, z.B. Kaufverträgen, auszufüllen:
Ich werde die Gegenleistung, z.B. das mangelhafte Auto, behalten:
Diese hat folgenden Wert: __________________________________
Ich habe die Anfechtung des Vertrages gegenüber dem Betroffenen bereits erklärt und werde die Gegenleistung zurückgeben (Sofern vorhanden, bitte Belege über die Anfechtungserklärung beifügen).
Ich versichere, dass meine Ansprüche nicht übergegangen sind, etwa auf eine Versicherung nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz, durch Abtretung nach § 398 BGB oder durch Erlass oder Erfüllung, oder in sonstiger Weise erloschen oder beschränkt sind, etwa durch einen Vergleich mit dem Beschuldigten/Schuldner.
Sollten sich Veränderungen hinsichtlich meines Anspruchs ergeben, werde ich dies mitteilen.
oder
Meine Versicherung hat mich bereits entschädigt.
Ich füge deshalb folgende Versicherungsunterlagen bei:
____________________________________________
oder/und
Meine Ansprüche sind wie folgt erfüllt bzw. übergegangen:
______________________________________________
Weitere Ergänzungen auf gesondertem Blatt.
______________________________ Ort, Datum |
______________________________ Unterschrift |