Staatsanwaltschaft VerdenBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungNZS 807 Js 7893/17 VRs – 17.12.2020 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgerichts Hannover wegen Computerbetruges (Az. 807 Js 7893/17) gegen Marek Slupecki. Diese ist rechtskräftig seit dem 24.07.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Mit freundlichen Grüßen
Muchow |
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