Dark Mode Light Mode

Darf die BaFin das?

qimono / Pixabay

So konnte man gestern eine Meldung auf der BaFin-Seite lesen. Eine Meldung die dann doch bemerkenswert ist, denn diese Meldung kann ja nun den britischen Anlegern einen erheblichen Schaden zufügen. Ungewöhnlich auch, dass die BaFin sich um britische Verbraucher kümmert, denn offensichtlich hat man sich ja nicht an deutsche Verbraucher gewendet.

Anglia Real Estate Concept Ltd. & Co. KG (zuvor auch Red Rock Wealth Concept GmbH): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft

Die BaFin hat im Rahmen einer Vor-Ort-Maßnahme am 10. März 2021 gegenüber der Anglia Real Estate Concept Ltd. & Co. KG, Langenhagen, die sofortige Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet. Das Unternehmen führt die Geschäfte der mit ihr verschmolzenen Red Rock Wealth Concept GmbH weiter, die britischen Anlegern sogenannte „Loan Notes“ anbot und die Erlöse angeblich in Immobilien investieren wollte.

Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügt die Anglia Real Estate Concept Ltd. & Co. KG nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Huawei

Next Post

Trotz Lockdown